
Motorbezogene Versicherungssteuer kommt für E-Autos
Waren Elektroautos bisher von der Motorbezogenen Versicherungssteuer ausgenommen, so wird diese für neue und bestehende Fahrzeuge ab 1.April 2025 ebenfalls fällig. Wir geben einen Überblick.
Besitzer:innen von E-Autos profitierten bisher von einer Befreiung der motorbezogenen Versicherungssteuer. Eines der „Goodies“, um die Verbreitung der E-Mobilität in Österreich voranzutreiben. Aufgrund der notwendigen Sparmaßnahmen fällt dieser Vorteil aber nun dem Rotstift zum Opfer. Das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz wurde letzte Woche vom Bundesrat als letzte Instanz bestätigt und ist somit in Kraft getreten. Die Aufhebung der Steuerbefreiung gilt ab 1. April 2025 für neue und bestehende E-Autos. Die Versicherungen werden die Steuer im Laufe des Jahres nacherheben und müssen diese bis spätestens 17. Dezember 2025 an den Staat abführen.
Durchschnittlich rund 500 Euro Mehrkosten im Jahr
Für die Berechnung des Steuersatzes bei E-Autos wird die Motorleistung und, mangels CO2-Ausstoß, das Eigengewicht berücksichtigt. Konkret errechnet sich die Steuer folgendermaßen:
Motorleistung (kW)
- Es wird die Dauerleistung des Elektromotors lt. Zulassungsschein herangezogen
- Ein Abzugsbetrag von 45 kW wird von der Dauerleistung abgezogen
- Die Steuerbeträge sind gestaffelt: Für die ersten 35 kW fallen 0,25 Euro pro kW (mind. aber 2,5 Euro) an, für die nächsten 25 kW fallen 0,35 Euro pro kW an und für die darüber hinausgehenden kW fallen 0,45 Euro pro kW an
Gewichtskomponente
- Es zählt das Eigengewicht lt. Zulassungsschein
- Ein Abzugsbetrag von 900 kg wird vom Eigengewicht des Fahrzeuges abgezogen
- Die Steuerbeträge sind gestaffelt: Für die ersten 500 kg fallen 0,015 Euro pro kg (mind. aber 3 Euro) an, für die nächsten 700 kg fallen 0,03 Euro pro kg an und für die darüber hinausgehenden kg fallen 0,045 Euro pro kg an
Die gesamte Steuerlast errechnet sich durch die Addition von Motorbelastung und Gewicht. Der ÖAMTC geht davon aus, dass die Steuer für die Mehrheit der E-Pkw bei unter 500 Euro pro Jahr liegen wird, wobei die Bandbreite aufgrund der unterschiedlichen eingetragenen Leistungen und Eigengewichte von rund 70 bis über 2.000 Euro pro Jahr reichen dürfte. Wie groß dieser Unterschied sein kann, zeigen wir Ihnen nachfolgend anhand häufig nachgefragter E-Fahrzeuge.
Marke, Modell | Ø MVST/Jahr1 |
Audi Q6 e-tron | 696 Euro |
BMW iX1 | 524 Euro |
BYD Seal | 800 Euro |
CUPRA Born | 377 Euro |
Mercedes EQB | 661 Euro |
Polestar 2 | 776 Euro |
Skoda Enyaq | 480 Euro |
Tesla Model Y | 1.022 Euro |
Volvo EX40 | 914 Euro |
VW ID.4 | 495 Euro |
1Bei den angegebenen Steuerbeträgen handelt es sich um Mittelwerte aller jeweils verfügbaren Varianten gem. Angaben der Hersteller
Änderungen auch bei Plug-in-Hybriden
Zwar ändert sich die bestehende Berechnungslogik nicht, es wird aber der Abzugsbetrag von den gewichtet kombinierten CO2-Emissionen (g/km) reduziert, um eine durchschnittliche steuerliche Gleichstellung mit den reinelektrischen PKW sicherzustellen. Der Abzugswert wird in den nächsten drei Jahren schrittweise erhöht und ab 2028 wieder jährlich gesenkt. Details dazu in der nachfolgenden Tabelle.
Jahr der EZ | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 | 2032 |
kW-Abzugswert | 60 | 59 | 58 | 57 | 56 | 55 | 54 | 53 |
CO2-Abzugswert | 12 | 24 | 24 | 36 | 35 | 34 | 33 | 32 |
Die Änderung gilt ebenfalls für neue und bestehende Fahrzeuge, die nach dem 30. September 2020 erstzugelassen wurden.