Erklärung zur Barrierefreiheit

ALD SA verpflichtet sich, seine Website ayvens.at gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ayvens.ch.

Einhaltungsstatus

www.ayvens.ch erfüllt nicht die allgemeinen Richtlinien zur Barrierefreiheit. Die Nichteinhaltung(en) sind unten aufgeführt.

Barrierefreiheitstests

Die Compliance-Prüfung wird zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. In dieser Phase wird die Barrierefreiheit auf der Grundlage von Expertenmeinungen bewertet.

Unzugänglicher Inhalt

Da die Prüfung noch aussteht, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau angeben, welche Inhalte zugänglich sind und welche nicht.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 3. Oktober 2023 erstellt. Die Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

Die Barrierefreiheit der Website beruht auf den folgenden Technologien, die mit der jeweiligen Kombination aus Webbrowser oder auf Ihrem Computer installierten Plugins funktionieren:

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Inhalte oder Dienste nicht zugreifen können, wenden Sie sich an den Website-Manager von www.ayvens.ch, um eine barrierefreie Alternative zu erhalten oder die Inhalte in einer anderen Form zu erhalten.

Oder schreiben Sie an die folgende Adresse:

ALD Automotive AG Thurgauerstrasse 54 8050 Zürich, Schweiz

Eine Angelegenheit an den Défenseur des droits (Verteidiger der Rechte) weiterleiten

enn keine Antwort oder Lösung erfolgt und der Antrag auf Unterstützung gestellt wurde, können Sie:

Oder Sie können einen Brief per Post an folgende Adresse senden:

Défenseur des droits Libre réponse 71120 75342 Paris CEDEX 07