Header_firmenwagenrecher

Mit dem Firmenwagenrechner für Pauschalbesteuerung den geldwerten Vorteil berechnen

10 Min. zu lesenFahrer & Zufriedenheit
Wie beeinflusst die Wahl Ihrer Dienstwagen die Steuern für die private Nutzung und wie können Ihre Fahrer sehen, was unterm Strich übrigbleibt?
Teilen Sie dies

Schlägt ein Dienstwagen mit 1 %, 0,5 % oder nur mit 0,25 % vom Bruttolistenpreis bei der Pauschalbesteuerung für die Privatnutzung zu Buche? Auf der aktuellen Berechnungsgrundlage ermittelt unser Firmenwagenrechner für Verbrenner-, Elektro- und Hybridantriebe die Pauschalbesteuerung für privat genutzte Dienstfahrzeuge. Ihre Fahrer geben einfach ihre individuellen Fahrzeug- und Fahrerdaten ein und sehen auf einen Blick die Höhe ihres monatlichen Nettolohns bzw. -gehalts mit und ohne Dienstwagen.

Fuhrparkleiter und Fahrer erhalten Hintergrundinformationen zur Pauschalbesteuerung von Dienstwagen ebenso wie zu aktuellen Auswirkungen des Autoantriebs auf den Steuersatz und ob Business-Pakte beim geldwerten Vorteil auch privat von Vorteil sind.

Wie funktioniert der Firmenwagenrechner?

Direkt den aktuellen Firmenwagenrechner für Arbeitnehmer nutzen!

Ihre Fahrer nutzen ihren Dienstwagen privat? Dann müssen sie den geldwerten Vorteil versteuern, der ihnen aus der Nutzung des Fahrzeugs und für ihre Fahrten zur Arbeit entsteht. Ihr geldwerter Vorteil ist der Betrag, der ihrem Bruttogehalt – als pauschaler Anteil vom Bruttolistenpreis ihres Fahrzeugs – hinzugerechnet wird. Bei Verbrennern gelten durch die 1-Prozent-Regelung höhere Pauschalsteuersätze als bei Plug-in-Hybrid- oder vollelektrischen Fahrzeugen.

Unser Steuerrechner zeigt Arbeitnehmern, wie hoch ihr Nettogehalt bzw. -lohn nach Abzug der Dienstwagen-Pauschalsteuer ist.

Wie entscheidet der Fahrzeugantrieb über die Pauschalbesteuerung beim Firmenwagenrechner?

Mit welchem Prozentsatz sich die Pauschalbesteuerung für die private Nutzung von Firmenwagen berechnet, ist nach dem Einkommensteuergesetz in § 6 Bewertung und § 8 Einnahmen geregelt. Daher wird das Ergebnis im Firmenwagenrechner, der Nettolohn mit Firmenwagen, von folgenden Angaben bestimmt:

Wie hoch sind die Steuersätze für die Pauschalbesteuerung des Dienstwagens?

Verbrennungsmotor: 1-Prozent-Regelung d. h. bei Diesel und Benzinern gilt eine monatliche Versteuerung von 1 % des Bruttolistenpreises.

Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Motor: 0,5-Prozent-Regelung für Fahrzeuge mit rein elektrischer Mindestreichweite von 80 km oder maximalem CO2-Ausstoß von 50g/km. Bei Nichterfüllung der Förderkriterien gilt die 1-Prozent-Regelung.

Reiner Elektromotor: 0,25-Prozent-Regelung für vollelektrische Fahrzeuge bis 100.000,00 € Bruttolistenpreis inklusive Kosten für Sonderausstattung. Bei teureren Fahrzeugen als 100.000,00 € gilt die 0,5-Prozent-Regelung.

Die staatliche Förderung von Elektroautos mit nachweislich positivem Klimaschutzeffekt für eine nachhaltigere Mobilität macht privat genutzte E-Dienstwagen noch bis mindestens Ende 2030 steuerlich attraktiv für Ihre Fahrer. Der Fahrzeugantrieb hat somit aktuell den größten Einfluss auf den Steuersatz, solange die Fahrzeuge die Förderkriterien erfüllen.

Wie hoch sind die Steuersätze für die Pauschalbesteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte?

Ayvens_Hero_19_Welche Entscheidungen beeinflussen Ihre Referenzraten

Welche Entscheidungen beeinflussen Ihre Referenzraten? Antriebsarten, Fahrzeugklassen, Marken und Modelle, Fahrzeugausstattung oder Haltedauer?

Jetzt Wegweiser herunterladen

Was sollten Sie zum geldwerten Vorteil und Bruttolistenpreis beim Firmenwagenrechner noch wissen?

Die Basis für die Berechnung des geldwerten Vorteils von privat genutzten Dienstwagen für Ihre Mitarbeiter sind:

sowie

Um ihren monatlichen Nettolohn bzw. ihr -gehalt mit einem privat genutzten Firmenwagen zu berechnen, tragen Ihre Fahrer ihre Fahrzeugdaten und Fahrerdaten in den Firmenwagenrechner ein.

Zu den Fahrerdaten gehören neben den einfachen Entfernungskilometern zwischen Wohnung und Betriebsstätte, das Bruttomonatsgehalt- bzw. der -lohn sowie Steuerklasse, Bundesland, gesetzliche oder private Krankenversicherung etc.

Aus den Fahrzeugdaten resultiert die Höhe des geldwerten Vorteils:

Achtung: Vergünstigte Einkaufskonditionen bringen keinen steuerlichen Vorteil

Haben Sie als Fuhrparkleiter bei Händlern hohe Rabatte oder bei Ihrer Leasinggesellschaft günstige Monatsraten für Ihre neuen Firmenwagen ausgehandelt? Dann haben Sie die Anschaffungskosten für Ihr Unternehmen reduziert, aber keinen Einfluss auf den geldwerten Vorteil Ihrer Mitarbeiter. Denn der Bruttolistenpreis, als unverbindliche Preisempfehlung vom Hersteller als Bemessungsgrundlage für die Versteuerung, bleibt davon unberührt.

Mithilfe des Dienstwagenrechners wird klar: Je teurer die Sonderausstattung, desto höher der Bruttolistenpreis und damit der geldwerte Vorteil und desto mehr Steuern müssen Fahrer zahlen – egal, wie günstig die Fuhrparkleitung das Fahrzeug beschafft hat oder wie alt das Auto ist.

Achtung: Kostenvorteile von Business-Paketen senken nicht die Steuern

Was möchten Sie für Fahrsicherheit und -komfort in Ihre Flotte investieren? Als gewerblichem Kunden ist es Ihnen als Arbeitgeber möglich, Fahrzeuge für Ihre Fahrer – zum Beispiel rund um Klima, Parken oder Navigation – mit sogenannten Business-Paketen auszustatten: Darin werden verschiedene attraktive Ausstattungsbausteine zu einem passenden Gesamtpaket kombiniert.

Ayvens_Hero_5_Restwertoptimale Fahrzeugausstattung

So bleibt Ihre Flotte beim Wiederverkauf attraktiv!

Nicht nur Business-Pakete machen Ihre Flottenfahrzeuge für die Gebrauchtwagenvermarktung interessant. Auch wenn Sie Fahrzeugklasse und -ausstattung richtig kombinieren, erhöhen Sie Restwerte. Informieren Sie sich jetzt in unserer exklusiven Übersicht über die restwertoptimale Fahrzeugausstattung für 15 verschiedene Fahrzeugklassen – von der Miniklasse bis zum Transporter und mit Beispielmodellen bekannter Hersteller inklusive E-Autos.

Jetzt Übersicht herunterladen

4 Tipps für die smarte Nutzung des Dienstwagenrechners

  1. Sonderausstattung bewusst berücksichtigen

    Persönliche Ausstattungswünsche von Fahrern und Pflichtausstattungen vonseiten des Arbeitgebers erhöhen den Anschaffungspreis und damit den geldwerten Vorteil von privat genutzten Dienstwagen. Je mehr Sonderausstattung ein Auto hat, desto höher ist sein Bruttolistenpreis und desto höher die Steuern für den Fahrer. Erfahen Sie hier, wie wichtig es ist, Ausstattung und Fahrzeugklasse restwertoptimal zu kombinieren.

  2. Antriebsart optimal auswählen

    Der Antrieb des Fahrzeugs bestimmt wesentlich den Steuersatz von 1 Prozent, 0,5 Prozent oder 0,25 Prozent für die Pauschalbesteuerung. Bei Elektro- und Hybridantrieben berücksichtigt der Dienstwagenrechner je nach Höhe des Bruttolistenpreises die aktuell niedrigeren Steuersätze automatisch. Für viele Fahrer ist daher die staatliche Förderung von Elektroautos ein Motivationsfaktor für die Wahl CO2-armer Fahrzeuge, die den Förderkriterien entsprechen.

  3. Monatliche Zuzahlung richtig ansetzen

    Liege die Kosten des Wunschdienstautos über den gestatteten Fahrzeugbudgets des Arbeitgebers und ermöglicht seine Car Policy Zuzahlungen durch die Arbeitgeber? Dann ist die Eingabe des Zuzahlungsbetrags vom Fahrer im Dienstwagenrechner wichtig. Denn seine Zuzahlung mindert den Sachbezug und senkt somit die steuerliche Belastung für den Mitarbeiter.

  4. Privates Budget nicht überstrapazieren

    Trotz günstiger Steuersätze für E-Fahrzeuge sind die Kosten der privaten Dienstwagennutzung grundsätzlich nicht zu unterschätzen. Fahrer sollten abwägen, wie intensiv sie ihren Dienstwagen privat nutzen und wie viel Verzicht auf Nettogehalt ihnen es wert ist, ihre Fahrzeugbudgets komplett auszuschöpfen oder durch eigene Zuzahlungen sogar zu überschreiten.

Ayvens_Hero_5_Restwertoptimale Fahrzeugausstattung

Steigen Sie restwertoptimal ein!

Wer seine Dienstwagen clever ausstattet, stellt sich schon beim Kauft optimal zum Wiederverkauf ein. Nutzen Sie dafür unsere Übersicht über die restwertoptimale Ausstattung für 15 verschiedene Fahrzeugklassen – von der Miniklasse bis zum Transporter. Aktuelle Modelle bekannter Hersteller von Verbrennern und E-Autos inklusive!

Jetzt Übersicht herunterladen

Fazit: Antrieb, Ausstattung und Preis sind entscheidend bei der Fahrzeugwahl

Behalten Sie den Wiederverkauf im Blick!

Wollen Sie Restwerte beim Wiederverkauf erhöhen oder bei der Leasingrate sparen? Lesen Sie hier, wie Sie mit einer optimalen Ausstattung den Restwert steigern.

Oder informieren Sie sich über eine clevere Kombination von Fahrzeugklasse und -ausstattung: Laden Sie jetzt unsere Übersicht für 15 verschiedene Fahrzeugklassen herunter – inklusive aktueller Modelle von Verbrennern und E-Autos.

Jetzt Übersicht herunterladen

Häufig gestellte Fragen zum Firmenwagen und Firmenwagenrechner

Hier finden Sie kompakte Antworten auf häufige Fragen zur Versteuerung von Firmenwagen, zum geldwerten Vorteil und zur Nutzung des Firmenwagenrechners.

Wann lohnt sich ein Firmenwagen? Diese Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab und muss im Einzelfall vorgenommen werden. Für einen Arbeitgeber dient ein Firmenwagen oft als Motivationsinstrument für die Mitarbeiter. Der Arbeitnehmer wiederum kann dadurch finanzielle Vorteile gegenüber einem Privatwagen haben. Einen [Firmenwagenrechner für Arbeitnehmer](targetSelf:/de-de/fuhrpark-knowhow/artikel/fahrer-und-zufriedenheit/firmenwagenrechner/) und für alle Antriebsarten gibt es online im Fuhrpark Knowhow.Was kostet mich ein Firmenwagen mit Privatnutzung? Der Arbeitgeber trägt meist den Großteil der Kosten für den Firmenwagen (hauptsächlich Anschaffung und Unterhalt). Für den Arbeitnehmer fallen Kosten für die 1-Prozent-Regelung an, da 1 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich dem Gehalt zugeschlagen und versteuert werden.Welcher Firmenwagen wird zu welchem Prozentsatz versteuert? Die Höhe der Versteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen hängt von der Antriebsart ab. Firmenwagen mit Verbrennerantrieb werden mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich versteuert. Rein elektrische Fahrzeuge bis zu 100.000,00 € Bruttolistenpreis werden mit 0,25 % monatlich versteuert. Elektrofahrzeuge über 100.000,00 € und Plug-in-Hybride mit einer rein elektrischen Mindestreichweite von 80 km oder einem maximalen CO~2~-Ausstoß von 50 g/km sind mit einem Prozentsatz von 0,5 % zu versteuern. Einen [Firmenwagenrechner für alle Antriebsarten](targetSelf:/de-de/fuhrpark-knowhow/artikel/fahrer-und-zufriedenheit/firmenwagenrechner/) gibt es online im Fuhrpark Knowhow.

Mehr Fuhrpark Knowhow

Oder abonnieren Sie Fuhrpark Knowhow per E-Mail und erhalten Sie automatisch neue Beiträge und exklusive Downloads rund um Management & Kosten, Fahrer & Zufriedenheit und Umwelt & E-Mobilität bequem in Ihr Postfach.

Jetzt kostenlos abonnieren
Veröffentlicht am 30. April 2026
30. April 2026
Teilen Sie dies