Erklärung zur Zugänglichkeit.

ALD SA verpflichtet sich, seine Website ayvens.com gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Website www.ayvens.com.

Status der Einhaltung.

www.ayvens.com entspricht nicht den allgemeinen Zugänglichkeitsrichtlinien. Die Nichtkonformität(en) sind unten aufgeführt.

Prüfungen der Zugänglichkeit.

Die Prüfung der Konformität findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. In diesem Stadium wird die Zugänglichkeit auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens bewertet.

Unzugänglicher Inhalt.

In Erwartung des Audits können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau auflisten, welche Inhalte zugänglich sind und welche nicht.

Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung.

Die vorliegende Erklärung wurde am 3. Oktober 2023 verfasst. Die Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Programmen kompatibel ist:

Die Zugänglichkeit der Website hängt von den folgenden Technologien ab, die mit der jeweiligen Kombination von Webbrowsern oder Plugins, die auf Ihrem Computer installiert sind, funktionieren:

Feedback und Kontakt.

Wenn Sie auf einen Inhalt oder eine Dienstleistung nicht zugreifen können, können Sie sich an den Verwalter der Website www.ayvens.com wenden, um eine zugängliche Alternative zu finden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.

Oder schreiben Sie an die folgende Adresse:

ALD SA 1-3 Rue Eugène et Armand Peugeot Corosa 92500 Rueil-Malmaison, Frankreich

Befassung des Défenseur des droits (Rechtsverteidiger).

Falls Sie keine Antwort oder Lösung erhalten, können Sie sich an den Défenseur des droits wenden, nachdem Sie um Hilfe gebeten haben:

Oder Sie können einen Brief per Post schicken an:

Défenseur des droits Libre réponse 71120 75342 Paris CEDEX 07