Regierungsprämien

für Elektrofahrzeuge

Bonusreform im Oktober 2024

Elektrofahrzeuge verzeichnen ein bemerkenswertes Wachstum! Im Jahr 2021 machten diese Motoren (100 % Elektro oder Plug-in-Hybrid) bereits mehr als 20 % der Zulassungen in Luxemburg aus. Um die Demokratisierung dieses Fahrzeugtyps zu unterstützen, setzt die luxemburgische Regierung ihre proaktive Politik fort und bietet Prämien für das Leasing (oder den Kauf) von Elektrofahrzeugen an.

Neue Hilfe für Elektrofahrzeuge

Übergangsfrist bis Ende September 2024

Am 19. Juni 2024 verabschiedete der Regierungsrat einen Entwurf einer großherzoglichen Verordnung, der darauf abzielt, die finanzielle Beihilferegelung „Klimabonus Mobilitéit“ zur Förderung von Straßenfahrzeugen mit Null um drei Monate (Zeitraum Juli – September 2024) und unter unveränderten Bedingungen zu verlängern CO2 -Emissionen, vorbehaltlich des Abschlusses der Gesetzgebungs- und Regulierungsverfahren.

Diese Verlängerung betrifft Fahrzeuge, deren Kaufvertrag spätestens am 30. September 2024 abgeschlossen wurde und derenerste Inverkehrbringung in Luxemburg spätestens am 30. September 2025 erfolgt.

Elektrische Boni

Der Clever-Füren-Bonus wurde erstmals im März 2019 von der luxemburgischen Regierung eingeführt. Dabei handelte es sich um eine Initiative, die den Kauf saubererer Verkehrsmittel fördern und zum Übergang zu einer nachhaltigeren Mobilität beitragen sollte.

Die Umsetzung dieses Bonus erfüllt mehrere Hauptziele:

Am 5. Juni 2024 kündigte die luxemburgische Regierung die Fortsetzung und Teilreform der Finanzhilfe Klimabonus Mobilitéit an, die im Oktober 2024 in Kraft treten wird. Ziel dieser Reform ist es, das Programm an die Marktentwicklung anzupassen und es bei der Erreichung der gesetzten Ziele wirksamer zu machen.

Die Fristen betreffen die derzeit geltende Regelung, die Änderungen durch die Reform vom Oktober 2024 und die neuen Bedingungen für den Erhalt des Bonus werden im weiteren Verlauf dieses Artikels erläutert.

Aktuelle Regelung (bis Ende September 2024)

Für 100 % Elektrofahrzeuge (BEV) beträgt die Förderhöhe in folgenden Fällen 8.000 €:

Die Höhe der Beihilfe beträgt 3.000 € in folgenden Fällen:

Ab Oktober 2024

Ab dem 1. Oktober 2024 werden die Förderbeträge für ab diesem Zeitpunkt bestellte 100 % Elektrofahrzeuge wie folgt gestaffelt.

Hilfe von 6.000 Euro für:

Eine Prämie von 3.000 Euro für:

Andere Elektroautos, also solche, deren Stromverbrauch mehr als 200 Wh/km (bzw. 180 Wh/km bei einer Leistung von mehr als 150 Kilowatt) beträgt, haben keinen Anspruch mehr auf eine finanzielle Förderung für Hybridfahrzeuge. werden seit 2021 nicht mehr gefördert.

Von diesen Prämien können sowohl Berufstätige als auch Privatpersonen profitieren.

Sie sind Profi und auf der Suche nach einer Komplettlösung für Elektromobilität?

Entdecken Sie unser Ayvens Electric-Angebot, eine flexible, komplette und stressfreie Elektromobilitätslösung:

Um mehr über Ayvens Electric zu erfahren, kontaktieren Sie uns noch heute.

Fragen zu Boni?

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Verkaufsberater.