
Regierungsprämien
für Elektrofahrzeuge
Bonusreform im Oktober 2024
Elektrofahrzeuge verzeichnen ein bemerkenswertes Wachstum! Im Jahr 2021 machten diese Motoren (100 % Elektro oder Plug-in-Hybrid) bereits mehr als 20 % der Zulassungen in Luxemburg aus. Um die Demokratisierung dieses Fahrzeugtyps zu unterstützen, setzt die luxemburgische Regierung ihre proaktive Politik fort und bietet Prämien für das Leasing (oder den Kauf) von Elektrofahrzeugen an.
Neue Hilfe für Elektrofahrzeuge
Übergangsfrist bis Ende September 2024
Am 19. Juni 2024 verabschiedete der Regierungsrat einen Entwurf einer großherzoglichen Verordnung, der darauf abzielt, die finanzielle Beihilferegelung „Klimabonus Mobilitéit“ zur Förderung von Straßenfahrzeugen mit Null um drei Monate (Zeitraum Juli – September 2024) und unter unveränderten Bedingungen zu verlängern CO2 -Emissionen, vorbehaltlich des Abschlusses der Gesetzgebungs- und Regulierungsverfahren.
Diese Verlängerung betrifft Fahrzeuge, deren Kaufvertrag spätestens am 30. September 2024 abgeschlossen wurde und derenerste Inverkehrbringung in Luxemburg spätestens am 30. September 2025 erfolgt.

Elektrische Boni
Der Clever-Füren-Bonus wurde erstmals im März 2019 von der luxemburgischen Regierung eingeführt. Dabei handelte es sich um eine Initiative, die den Kauf saubererer Verkehrsmittel fördern und zum Übergang zu einer nachhaltigeren Mobilität beitragen sollte.
Die Umsetzung dieses Bonus erfüllt mehrere Hauptziele:
- Den Klimawandel bekämpfen
- Unterstützen Sie eine nachhaltige Entwicklung
- Innovation vorantreiben
Am 5. Juni 2024 kündigte die luxemburgische Regierung die Fortsetzung und Teilreform der Finanzhilfe Klimabonus Mobilitéit an, die im Oktober 2024 in Kraft treten wird. Ziel dieser Reform ist es, das Programm an die Marktentwicklung anzupassen und es bei der Erreichung der gesetzten Ziele wirksamer zu machen.
Die Fristen betreffen die derzeit geltende Regelung, die Änderungen durch die Reform vom Oktober 2024 und die neuen Bedingungen für den Erhalt des Bonus werden im weiteren Verlauf dieses Artikels erläutert.

Aktuelle Regelung (bis Ende September 2024)
Für 100 % Elektrofahrzeuge (BEV) beträgt die Förderhöhe in folgenden Fällen 8.000 €:
- Für Fahrzeuge mit einem genehmigten Verbrauch von höchstens 18 kWh/100 km
- Für Fahrzeuge, deren genehmigter Verbrauch höchstens 20 kWh/100 km beträgt und deren Leistung höchstens 150 Kilowatt beträgt
- Für Autos mit mindestens 7 Sitzplätzen (der Unterzeichner muss einen Haushalt mit mindestens 5 Personen nachweisen), unabhängig vom Stromverbrauch des Fahrzeugs
- Für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge
- Für 100 % elektrische oder leichte Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzelle, unabhängig vom Stromverbrauch des Fahrzeugs
Die Höhe der Beihilfe beträgt 3.000 € in folgenden Fällen:
- Für Autos, deren genehmigter Verbrauch kleiner oder gleich 20 kWh/100 km ist, die aber eine Leistung von mehr als 150 Kilowatt haben
- Für Fahrzeuge mit einem genehmigten Verbrauch von mehr als 20 kWh/100 km

Ab Oktober 2024
Ab dem 1. Oktober 2024 werden die Förderbeträge für ab diesem Zeitpunkt bestellte 100 % Elektrofahrzeuge wie folgt gestaffelt.
Hilfe von 6.000 Euro für:
- 100 % Elektroautos, sofern ihr Stromverbrauch 160 Wh/km (16 kWh/100 km) nicht überschreitet.
- 100 % Elektroautos mit sieben oder mehr Sitzplätzen, sofern der Hilfesuchende einem Haushalt mit mindestens fünf Personen angehört, um den Bedürfnissen kinderreicher Familien gerecht zu werden.
- 100 % elektrische Transporter und Wasserstoff-Brennstoffzellenautos.
Eine Prämie von 3.000 Euro für:
- 100 % Elektroautos, deren elektrischer Energieverbrauch zwischen 161 Wh/km und 180 Wh/km liegt. Dieser Grenzwert erhöht sich auf 200 Wh/km, sofern die maximale Nettoleistung des Antriebssystems des Fahrzeugs kleiner oder gleich 150 Kilowatt ist.
Andere Elektroautos, also solche, deren Stromverbrauch mehr als 200 Wh/km (bzw. 180 Wh/km bei einer Leistung von mehr als 150 Kilowatt) beträgt, haben keinen Anspruch mehr auf eine finanzielle Förderung für Hybridfahrzeuge. werden seit 2021 nicht mehr gefördert.
Von diesen Prämien können sowohl Berufstätige als auch Privatpersonen profitieren.
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