
Steuerrecht
Sachleistungen
Eine Reihe von Änderungen wirkt sich auf die Berechnung des geldwerten Vorteils für Firmenwagen aus.
Der geldwerte Vorteil hängt nicht mehr nur vom Investitionswert des Fahrzeugs ab, sondern auch von seinem CO²-Ausstoß und seiner Motorisierung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Datum der Vertragsunterzeichnung bestimmt, welchem Steuersystem Sie unterliegen. Auf dieser Seite finden Sie detaillierte Informationen über die Entwicklung der verschiedenen Regelungen und ihre Bedingungen.
Elektrobonus
Steuerregelung 2017-2021
Die bisherige Steuerregelung für die Berechnung der NTA war wie folgt. Diese Regelung gilt weiterhin für :
- Fahrzeuge, die vor dem 31.12.2021 zugelassen wurden.
- Fahrzeuge, für die ein Vertrag vor dem 1. Januar 2022 unterzeichnet wurde, und Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2023 zugelassen wurden.
Beachten Sie, dass der Beweis für den unterzeichneten Vertrag die Bestellung des Kunden bei der Leasinggesellschaft (z. B. ein unterschriebenes Angebot) ist, in der das Bestelldatum, die Beschreibung des Fahrzeugs sowie die Angaben zum Mieter und zum Fahrer aufgeführt sind.
Derzeitige Steuerregelung (2022-2024)
Die bisherige Steuerregelung für die Berechnung der NTA war wie folgt. Diese Regelung gilt weiterhin für :
- Fahrzeuge, die vor dem 31.12.2021 zugelassen wurden.
- Fahrzeuge, für die ein Vertrag vor dem 1. Januar 2022 unterzeichnet wurde, und Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2023 zugelassen wurden.
Beachten Sie, dass der Beweis für den unterzeichneten Vertrag die Bestellung des Kunden bei der Leasinggesellschaft (z. B. ein unterschriebenes Angebot) ist, in der das Bestelldatum, die Beschreibung des Fahrzeugs sowie die Angaben zum Mieter und zum Fahrer aufgeführt sind.
Steuerregelung ab 2025
Ab Januar 2025 schließlich vereinfacht sich die Regel auf 2 Kategorien und 3 Steuersätze für die Berechnung der ATN mit Fahrzeugen, die zu 100 % elektrisch und emissionsfrei sind, und anderen Motorisierungen. Diese nächste Regelung gilt für alle Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2025 zugelassen werden, ohne Gegenstand eines vor dem 1. Januar 2025 unterzeichneten Vertrags zu sein.