Steuerreform 2022 betreffend den geldwerten Vorteil von Firmenfahrzeugen

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Entdecken Sie die aktuellen Änderungen der Steuerreform 2022 zum Sachbezug für Firmenfahrzeuge.
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Seit Inkrafttreten der Steuerreform am 1. Januar 2022 haben sich nun einige Änderungen auf die Berechnung des Sachbezugs bei Firmenfahrzeugen ausgewirkt.

Durch die Steuerreform 2017 ändert sich die Berechnung des Sachbezugs für jeden Mitarbeiter, der von einem Dienstwagen profitiert.

Der Sachvorteil hängt nicht mehr nur vom Investitionswert des Fahrzeugs ab, sondern auch von dessen CO²-Emissionsrate und seinem Motor.

Die bisherige Steuerregelung zur Berechnung der ATN war wie folgt:

Diese Regelung gilt weiterhin für:

Seit dem 1. Januar 2022 kommen für die Berechnung des ATN Zwischengrenzwerte und entsprechende Sätze hinzu.

100 % Elektrofahrzeuge werden entsprechend dem WLTP-Verbrauch in kWh/100 km des Fahrzeugs in 2 Kategorien unterteilt:

Diese neue Regelung gilt für:

Ab Januar 2025 wird die Regelung schließlich in zwei Kategorien und drei Steuersätze für die Berechnung des ATN mit 100 % elektrischen, emissionsfreien Fahrzeugen und anderen Motoren wie folgt vereinfacht:

Diese nächste Regelung gilt für:

Zusammenfassung des ATN-Übergangs:

Benötigen Sie Unterstützung bei diesem Übergang? Fragen ?

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Verkaufsberater .

** Kategorie M1 = Kraftfahrzeuge, die neben dem Fahrersitz maximal 8 Sitzplätze umfassen

** WLTP ist der neue Zyklus, der den Automobilherstellern zur Messung der CO2-Emissionen eines Autos auferlegt wird. Dieser Zyklus wurde nach den Skandalen (Dieselgate) eingeführt, die den Automobilsektor im Jahr 2015 erschütterten. WLTP soll die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs unter normalen Nutzungsbedingungen besser widerspiegeln.*

Veröffentlicht am 1. Januar 2022
1. Januar 2022
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