Steuerreform 2022 betreffend den geldwerten Vorteil von Firmenfahrzeugen
Entdecken Sie die aktuellen Änderungen der Steuerreform 2022 zum Sachbezug für Firmenfahrzeuge.
Seit Inkrafttreten der Steuerreform am 1. Januar 2022 haben sich nun einige Änderungen auf die Berechnung des Sachbezugs bei Firmenfahrzeugen ausgewirkt.
Durch die Steuerreform 2017 ändert sich die Berechnung des Sachbezugs für jeden Mitarbeiter, der von einem Dienstwagen profitiert.
Der Sachvorteil hängt nicht mehr nur vom Investitionswert des Fahrzeugs ab, sondern auch von dessen CO²-Emissionsrate und seinem Motor.
Die bisherige Steuerregelung zur Berechnung der ATN war wie folgt:
Diese Regelung gilt weiterhin für:
- Fahrzeuge, die vor dem 31.12.2021 zugelassen wurden.
- Fahrzeuge, für die ein Vertrag vor dem 1. Januar 2022 unterzeichnet wurde und Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2023 zugelassen wurden.
Seit dem 1. Januar 2022 kommen für die Berechnung des ATN Zwischengrenzwerte und entsprechende Sätze hinzu.
100 % Elektrofahrzeuge werden entsprechend dem WLTP-Verbrauch in kWh/100 km des Fahrzeugs in 2 Kategorien unterteilt:
Diese neue Regelung gilt für:
- Jedes Fahrzeug, für das ein unterzeichneter Vertrag mit Zulassung im Jahr 2022 bestand. In diesem Fall unterliegt das Fahrzeug im Jahr 2022 erneut der vorherigen Regelung (2017 – 2021) und ab dem 1. Januar 2023 der aktuellen Regelung.
- Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2024 zugelassen wurden, sowie Fahrzeuge, die Gegenstand eines vor dem 1. Januar 2025 abgeschlossenen Vertrags sind und deren Zulassung spätestens am 31. Dezember 2025 erfolgt.
Ab Januar 2025 wird die Regelung schließlich in zwei Kategorien und drei Steuersätze für die Berechnung des ATN mit 100 % elektrischen, emissionsfreien Fahrzeugen und anderen Motoren wie folgt vereinfacht:
Diese nächste Regelung gilt für:
- Alle ab dem 1. Januar 2025 zugelassenen Fahrzeuge, die nicht Gegenstand eines vor dem 1. Januar 2025 unterzeichneten Vertrags sind.
Zusammenfassung des ATN-Ãœbergangs:
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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Verkaufsberater .
** Kategorie M1 = Kraftfahrzeuge, die neben dem Fahrersitz maximal 8 Sitzplätze umfassen
** WLTP ist der neue Zyklus, der den Automobilherstellern zur Messung der CO2-Emissionen eines Autos auferlegt wird. Dieser Zyklus wurde nach den Skandalen (Dieselgate) eingeführt, die den Automobilsektor im Jahr 2015 erschütterten. WLTP soll die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs unter normalen Nutzungsbedingungen besser widerspiegeln.*